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21.03.2005

Vorbeugende Maßnahmen gegen die Verbreitung des Feuerbrandes durch die Bienen


Die Autonome Provinz Bozen, Abteilung Landwirtschaft, gibt bekannt, dass das Verbringen von Bienenvölkern von einer Kernobstanlage in eine andere Kernobstanlage vom 1. April 2005 bis zum 15. Juni 2005 verboten ist, es sei denn, die Bienenvölker sind vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1.400 m gehalten worden.